Sie sind verpflichtet ...

... Ihrer Versicherung alle Änderungen, die den Gebäudewert oder die Nutzung betreffen, umgehend mitzuteilen.

Dies gilt für:

  • Umbauten
  • Ausbauten
  • Einbauten
  • Stilllegungen bestimmter Gebäudeteile
  • Aufnahme eines Gewerbebetriebes

Zusätzlich müssen Sie als Versicherungsnehmer darauf achten, dass Sie nicht grob fahrlässig handeln.

  • Lassen Sie Kerzen nicht ohne Aufsicht brennen!
  • Halten Sie Streichhölzer und Feuerzeuge von Kindern fern!
  • Schalten Sie Geschirrspüler und Waschmaschinen nicht an, wenn keiner im Haus ist!
  • Schließen Sie Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß!

Einige Tarife bieten auch Versicherungsschutz bei Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. In der Regel begrenzt auf eine maximale Deckungssumme.

Das Gebäude muss in Ordnung gehalten werden - Wartungsarbeiten, sowie alle notwendigen Reparaturen am Gebäude und den dazugehörigen Anlagen, sind durchzuführen.

Im Winter sollte die nötige Beheizung erfolgen. Bei leerstehenden Gebäuden ist ein frostfreier Zustand herzustellen; Wasserleitungen müssen geleert werden.

Ist das Gebäude längere Zeit unbewohnt (Langzeiturlaub: 60 Tage), sind Sie verpflichtet , Ihren Versicherer zu informieren. Es kann sonst der Versicherungsschutz bei einem evtl. Schadensfall verloren gehen.

Totalschaden

Bei einem komplett zerstörten Gebäude wird Ersatz geleistet. Grundlage hierfür ist der ortsübliche Neubauwert am Schadenstag.

Allerdings zahlt die Versicherung diesen Neuwert nur, wenn das Gebäude innerhalb von 3 Jahren wieder aufgebaut wird.

Geschieht dies nicht, so zahlt die Versicherung nur den Zeitwert des Gebäudes aus.

Für ein beschädigtes Gebäude werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Für sonstige zerstörte oder abhanden gekommenen, versicherte Sachen wird der Wiederbeschaffungspreis durch den Versicherer geleistet.

Als Beispiel hier ein Schadensfall:
Ein Sturm mit Windstärke 10 deckt das Dach eines Einfamilienhauses ab; Regenwasser durchnässt den Wohnraum...

  • Notabdeckung und neue Unterspannbahn ca. 4.000 Euro
  • Dachdeckerarbeiten ca. 12.000 Euro
  • Entsorgung von Bauschutt ca. 4.000 Euro
  • Austrocknung des Mauerwerks ca. 4.000 Euro
  • Maler- und sonstige Reparaturarbeiten im Dachgeschoss ca. 3.500 Euro
  • Hotelkosten für die Zeit der Dachreparatur sowie Trockung und Wiederherstellung der Wohnräume ca. 1.000 Euro

Ersetzt werden insgesamt 27.000 Euro durch die Versicherungsgesellschaft.